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VG Schwerin, 21.03.2014 - 6 A 111/11 |
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Verfahrensgang
- VG Schwerin, 21.03.2014 - 6 A 111/11
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.07.2014 - 1 L 91/14
Wird zitiert von ...
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.07.2014 - 1 L 91/14
Pflicht zur Bekanntmachung von Gemeindevertretungsbeschlüssen
Der "isolierte" Antrag des Klägers, ihm Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Berufungszulassungsverfahrens gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 21.03.2014 - 6 A 111/11 - zu bewilligen, wird abgelehnt.Die Beanstandung des Klägers, es habe keinen Beschluss über die Zusammenlegung der verhandelten Verfahren zu den Az.: 6 A 110/11, 6 A 111/11, 6 A 112/11 und 6 A 113/11 gegeben, dringt nicht durch.
Dementsprechend hat das Verwaltungsgericht in den Parallelverfahren (- 6 A110/11 - und - 6 A 111/11 -) jeweils gesonderte Urteile verkündet.
Diese Beschlüsse vom gleichen Tag wurden bei Wiederaufruf bekanntgegeben und - nach Vertagung dieser Verfahren - die Verhandlung in den verbleibenden Verfahren des Klägers (- 6 A 110/11 - und - 6 A 111/11 -) fortgesetzt.